Nebenkosten beim Hauskauf – das kommt zusätzlich zum Kaufpreis auf Sie zu

Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist für die meisten Menschen eine der größten Investitionen im Leben. Viele Menschen setzen sich vor der Kaufentscheidung ein Budget als Teil der Rahmenbedingungen ihrer Suche.

Neben dem Kaufpreis an sich fallen jedoch auch eine Reihe von Nebenkosten an, die oft unterschätzt werden. Wer hier über die Nebenkosten beim Hauskauf nicht gut informiert ist, kann schnell von unerwarteten Kosten überrascht werden und seinen Budgetrahmen sprengen. In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen Nebenkosten beim Hauskauf ein, zeigen, welche Kosten anfallen und wie man sie am besten kalkuliert.

Unverzichtbare Nebenkosten im Überblick

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und sich je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises bewegt.

Grunderwerbsteuer in den Bundesländern - Stand 2023

Notarkosten

Grundbuchkosten

Die Beurkundung des Kaufvertrags erledigt ein Notar, der diese Leistungen beim Hauskauf berechnet und in Rechnung stellt. Die Notarkosten fallen je nach Kaufpreis und Aufwand unterschiedlich aus: Sie bewegen sich zwischen 1 und 1,5 Prozent der Kaufpreissumme. Sie umfassen unter anderem die Abwicklung des Kaufvertrags, die Kommunikation mit dem Grundbuchamt und die Überwachung des Geldtransfers. Die Kosten sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und nicht verhandelbar. 

Ein Notar ist bei einem Immobilienkauf gesetzlich vorgeschrieben, um den Käufer und Verkäufer vor unrechtmäßigen Hausverkäufen zu schützen.

Auch die Grundbuchkosten sind Teil der Notarkosten und damit der Nebenkosten beim Hauskauf. Da der Notar beim Hauskauf auch die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt übernimmt, rechnet er die dort anfallenden Grundbuchgebühren mit ab. Sie sollten für Notarkosten und Grundbuchgebühren zusammen mit 2 Prozent des Kaufpreises rechnen: Davon entfallen etwa 1 bis 1,5 Prozent auf die Notarkosten und 0,5 Prozent auf die Grundbuchkosten.

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Optionale Nebenkosten beim Hauskauf

Neben den zwingend anfallenden Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie, gibt es noch eine Reihe weiterer Nebenkosten. Sie sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und daher im Einzelfall verhandelbar.

  • Maklerprovision: Wird ein Makler eingeschaltet, um beim Hauskauf zu unterstützen, fällt in der Regel eine Maklerprovision an. Seit der gesetzlichen Neuregelung gilt seit dem 23.12.2020, dass Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils die Hälfte der vereinbarten Maklerprovision zahlen müssen. Eine übliche Provisionshöhe für jede Partei kann zwischen 2 bis 4 Prozent des Kaufpreises liegen. Die Maklerprovision unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Je nach Dringlichkeit oder Marketing-Strategie beim Verkauf ihrer Immobilie, übernehmen Verkäufer manchmal einen Teil oder die ganze Provisionssumme.
  • Kosten für Immobiliengutachter: Bei älteren Immobilien, ist die Beauftragung eines Gutachters unter Umständen sinnvoll. Dieser stellt fest, ob die Bausubstanz der Immobilie in gutem Zustand ist oder ob/wo Renovierungsbedarf besteht. Die Kosten für einen Gutachter – meist Architekten oder Bauingenieure – belaufen sich auf etwa 500 Euro.
  • Versicherungskosten: Um die neu erworbene Immobilie abzusichern, müssen verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden: Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf, die etwa durch Feuer, Blitz, Sturm ab Windstärke acht, Hagel oder Leitungswasser entstehen. Wasserschaden durch Überschwemmung oder Starkregen muss zusätzlich versichert werden. Pro Jahr rechnen Sie hier mit Kosten von etwa 250 Euro pro 100 Quadratmeter. Sind Sie Vermieter, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn eine Drittperson durch ihr Haus zu Schaden kommt. Die Kosten liegen bei etwa 60 Euro im Jahr. Tipp für Eigenheimbesitzer: Prüfen Sie vor Abschluss, inwiefern dies schon durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
  • Renovierungskosten: Wer ein Haus kauft, hat, was die Gestaltung betrifft, oft andere Vorstellungen als der Vorbesitzer. Auch wenn objektiv noch gar kein Renovierungsbedarf besteht, werden für die Umgestaltung zahlreiche Arbeiten am neuen Zuhause vorgenommen. Tapetenwechsel, neue Lampen, Badarmaturen, Kücheneinrichtung oder Gartenpflanzen  – das Budget dafür sollten Hauskäufer bereits vorher mit einrechnen.
  • Modernisierungskosten: Eine gesetzliche Bestimmung, die Bauherren und Hauskäufer betrifft: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht für ältere Immobilien eine Nachrüstpflicht vor. Nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern auch persönliche Modernisierungswünsche spielen hier eine Rolle: Ist das Haus 50 oder 60 Jahre alt, müssen evtl. die Kosten für eine neue Wärmedämmung, Elektroleitungen, Fußböden, Bad oder eine neue Küche mit ins Budget.
  • Umzugskosten: Auch diese Kosten sollten in die Kalkulation der Kaufnebenkosten einfließen.

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Martin Huber

Martin Huber

Martin Huber, gelernter Bankkaufmann und geprüfter Immobilien-Darlehens-Vermittler, begleitet seit mehr als zwei Jahrzehnten Kunden bei der Vermögensanlage und Immobilienfinanzierung.

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